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Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
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Vollstationäre Pflege
2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Seitdem dienen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen.
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Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht erteilt der Betroffene einem Bevollmächtigten die Befugnis in seinem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen und ihn zu vertreten. Sie gilt jedoch nur für die definierten Aufgabenbereiche
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